Verwaltungsgerichtshof 95/19/1290

95/19/1290Verwaltungsgerichtshof31.10.1997

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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