Verwaltungsgerichtshof 95/19/1376

95/19/1376Verwaltungsgerichtshof16.05.1997

Regest

Anrufung der obersten Behörde Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1376

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1997

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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