Verwaltungsgerichtshof 95/19/1413

95/19/1413Verwaltungsgerichtshof12.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1413

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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