Verwaltungsgerichtshof 95/19/1418

95/19/1418Verwaltungsgerichtshof19.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1418

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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