Verwaltungsgerichtshof 95/19/1482

95/19/1482Verwaltungsgerichtshof31.10.1997

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1482

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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