Verwaltungsgerichtshof 95/19/1564

95/19/1564Verwaltungsgerichtshof18.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1564

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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