Verwaltungsgerichtshof 95/19/1891

95/19/1891Verwaltungsgerichtshof16.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1891

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.