Verwaltungsgerichtshof 95/20/0037

95/20/0037Verwaltungsgerichtshof20.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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