Verwaltungsgerichtshof 95/20/0053

95/20/0053Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Regest

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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