Verwaltungsgerichtshof 95/20/0086

95/20/0086Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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