Verwaltungsgerichtshof 95/20/0120

95/20/0120Verwaltungsgerichtshof18.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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