Verwaltungsgerichtshof 95/20/0200

95/20/0200Verwaltungsgerichtshof06.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.