Verwaltungsgerichtshof 95/20/0204

95/20/0204Verwaltungsgerichtshof06.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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