Verwaltungsgerichtshof 95/20/0256

95/20/0256Verwaltungsgerichtshof18.04.1996

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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