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95/20/0280•Verwaltungsgerichtshof 95/20/0280
95/20/0280Verwaltungsgerichtshof18.04.1996
Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Diverses Beweismittel Urkunden Parteiengehör Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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