Verwaltungsgerichtshof 95/20/0280

95/20/0280Verwaltungsgerichtshof18.04.1996

Regest

Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Diverses Beweismittel Urkunden Parteiengehör Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0280

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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