Verwaltungsgerichtshof 95/20/0351

95/20/0351Verwaltungsgerichtshof09.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0351

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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