Verwaltungsgerichtshof 95/20/0407

95/20/0407Verwaltungsgerichtshof18.09.1997

Regest

Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0407

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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