Verwaltungsgerichtshof 95/20/0576

95/20/0576Verwaltungsgerichtshof21.11.1996

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0576

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.