Verwaltungsgerichtshof 95/20/0766

95/20/0766Verwaltungsgerichtshof15.05.1997

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0766

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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