Verwaltungsgerichtshof 95/21/0028

95/21/0028Verwaltungsgerichtshof12.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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