Verwaltungsgerichtshof 95/21/0194

95/21/0194Verwaltungsgerichtshof20.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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