Verwaltungsgerichtshof 95/21/0225

95/21/0225Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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