Verwaltungsgerichtshof 95/21/0369

95/21/0369Verwaltungsgerichtshof20.03.1996

Regest

Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0369

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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