Verwaltungsgerichtshof 95/21/0590

95/21/0590Verwaltungsgerichtshof27.09.1995

Regest

Allgemein Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0590

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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