Verwaltungsgerichtshof 95/21/0622

95/21/0622Verwaltungsgerichtshof17.04.1996

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0622

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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