Verwaltungsgerichtshof 95/21/0643

95/21/0643Verwaltungsgerichtshof20.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0643

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565.,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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