Verwaltungsgerichtshof 95/21/0689

95/21/0689Verwaltungsgerichtshof27.09.1995

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0689

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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