Verwaltungsgerichtshof 95/21/0706

95/21/0706Verwaltungsgerichtshof12.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0706

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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