Verwaltungsgerichtshof 95/21/0719

95/21/0719Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0719

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.