Verwaltungsgerichtshof 95/21/0726

95/21/0726Verwaltungsgerichtshof24.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0726

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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