Verwaltungsgerichtshof 95/21/0923

95/21/0923Verwaltungsgerichtshof06.05.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0923

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.