Verwaltungsgerichtshof 95/21/1123

95/21/1123Verwaltungsgerichtshof17.04.1996

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/1123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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