Verwaltungsgerichtshof 95/21/1181

95/21/1181Verwaltungsgerichtshof13.11.1996

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/1181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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