Verwaltungsgerichtshof 96/01/0108

96/01/0108Verwaltungsgerichtshof30.04.1997

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.