Verwaltungsgerichtshof 96/01/0131

96/01/0131Verwaltungsgerichtshof11.11.1997

Regest

Beeidigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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