Verwaltungsgerichtshof 96/01/0135

96/01/0135Verwaltungsgerichtshof03.09.1997

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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