Verwaltungsgerichtshof 96/01/0589

96/01/0589Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0589

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Parteien haben die Kosten für ihre Aufwendungen selbst zu tragen.

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