Verwaltungsgerichtshof 96/01/0725

96/01/0725Verwaltungsgerichtshof11.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0725

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1997

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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