Verwaltungsgerichtshof 96/01/0910

96/01/0910Verwaltungsgerichtshof30.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0910

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen binnen sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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