Verwaltungsgerichtshof 96/01/0967

96/01/0967Verwaltungsgerichtshof11.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0967

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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