Verwaltungsgerichtshof 96/01/1064

96/01/1064Verwaltungsgerichtshof03.09.1997

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/1064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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