Verwaltungsgerichtshof 96/02/0081

96/02/0081Verwaltungsgerichtshof08.11.1996

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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