Verwaltungsgerichtshof 96/02/0086

96/02/0086Verwaltungsgerichtshof10.05.1996

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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