Verwaltungsgerichtshof 96/02/0339

96/02/0339Verwaltungsgerichtshof08.11.1996

Regest

betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht erkannt:

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0339

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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