Verwaltungsgerichtshof 96/02/0463

96/02/0463Verwaltungsgerichtshof08.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0463

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1996

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde wird - soweit sie die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen einer Übertretung der StVO betrifft - abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird - soweit sie sich gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe richtet - als unbegründet abgewiesen.

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