Verwaltungsgerichtshof 96/02/0539

96/02/0539Verwaltungsgerichtshof25.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0539

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1997

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang (sohin soweit der Schubhaftbeschwerde Folge gegeben und der Bund zum Kostenersatz verpflichtet wurde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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