Verwaltungsgerichtshof 96/03/0015

96/03/0015Verwaltungsgerichtshof20.03.1996

Regest

Beweismittel Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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