Verwaltungsgerichtshof 96/03/0017

96/03/0017Verwaltungsgerichtshof17.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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