Verwaltungsgerichtshof 96/03/0028

96/03/0028Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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