Verwaltungsgerichtshof 96/03/0134

96/03/0134Verwaltungsgerichtshof13.11.1996

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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